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gerichtliche Vertretung

Für die Prozessvertretung in erster Instanz (Amtsgericht oder Landgericht) entsteht eine Verfahrensgebühr in Höhe des 1,3fachen der vollen Gebühr. Dabei kommt es nicht darauf an, wie umfangreich die Aufgabe ist und welche Zeit für diese Arbeit aufgewendet wurde.

Für die Wahrnehmung des Gerichtstermin entsteht die Terminsgebühr, welche in der ersten Instanz das 1,2fache der vollen Gebühr beträgt.

Für einen Prozess in der ersten Instanz entstehen so regelmäßig Gebühren in Höhe des 2,5fachen einer vollen Gebühr.

Für die Berufungs- bzw. Revisioninstanz erhöherne sich die Gesamtgebühren auf das 2,8 bzw. das 3,8fache einer vollen Gebühr.