Erstberatung
Die Erstberatung gibt Ihnen die Möglichkeit eine erste Einschätzung Ihres rechtlichen Problems zu einem vorher vereinbarten Pauschalhonorar zu bekommen, ohne dass Sie das finanzielle Risiko einer außergerichtlichen Vertretung mit der dann fälligen Honorarberechnung nach dem Gegestandswert fürchten müssten.Wenn Sie nur eine Erstberatung wünschen, sprechen Sie uns bitte zu Beginn unserer Tätigkeit an; wir nennen Ihnen dann gerne und unverbindlich die dafür entstehenden Kosten.


