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Erstberatung

Die Erstberatung gibt Ihnen die Möglichkeit eine erste Einschätzung Ihres rechtlichen Problems zu einem vorher vereinbarten Pauschalhonorar zu bekommen, ohne dass Sie das finanzielle Risiko einer außergerichtlichen Vertretung mit der dann fälligen Honorarberechnung nach dem Gegestandswert fürchten müssten.

Wenn Sie nur eine Erstberatung wünschen, sprechen Sie uns bitte zu Beginn unserer Tätigkeit an; wir nennen Ihnen dann gerne und unverbindlich die dafür entstehenden Kosten.

Erstberatung für Verbraucher

Soweit Sie eine Erstberatung als Verbraucher in Anspruch nehmen wollen, betragen die Gebühren - selbst bei sehr hohen Gegenstandswerten - nicht mehr als 190 € zzgl. Mehrwertsteuer - in der Regel liegen die Kosten aber darunter. Daneben können allerdings noch Telefon-, Porto- oder Kopierkosten anfallen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie mit uns schriftlich eine Gebührenvereinbarung getroffen haben.